Wir
haben im Mai 2002 das Siegel vom Forum Werteorientierung in der Weiterbildung
erhalten. Wir verpflichten uns damit zur Einhaltung der nachstehenden ethischen
Richtlinien:
Berufskodex für die Weiterbildung
Ethische Richtlinien des „Forum
Werteorientierung in der Weiterbildung e. V:
Präambel
Der Markt der beruflichen Weiterbildung ist gekennzeichnet durch eine
Vielzahl methodischer, fachlicher, pädagogischer und erwachsenenbildnerischer
Ansätze, die je nach Trainingsbedarf eingesetzt werden. Zu diesem
Markt gibt es keine staatlich geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen
staatlich geregelten Abschluss.
Um so wichtiger ist es, dass die in diesem Markt tätigen Weiterbildenden
(Trainer/Berater/ Coaches) zur Transparenz im Markt und zum Schutz der
Kundeninteressen einen ethischen Kodex aufstellen. Damit verpflichten
sich die Weiterbildenden, diese berufsständische Ethik zu beachten
und sich im Konfliktfall der Beschwerdeordnung des „Forum Werteorientierung
in der Weiterbildung e. V:“ zu stellen.
Dieser Berufskodex bietet die Basis dafür , dass professionelle Weiterbildende
ihre Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen Qualitätsstandards
und in persönlicher Integrität ausüben.
Die beteiligten Weiterbildungsorganisationen fördern auf diese Weise
den offenen und vertrauensvollen Umgang aller am Markt Beteiligten, schützen
die Entwicklung des Berufsstandes und weisen auf die Verantwortung und
Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der Gesellschaft hin.
Die Mitgliedsorganisationen bestätigen die Anerkennung des Berufskodex
durch die Vergabe des Siegels des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung
„QUALITÄT – TRANSPARENZ – INTEGRITÄT“.
Artikel 1 (Erklärung zum Menschenbild)
Die Weiterbildenden gehen in ihrer Tätigkeit von einem Menschenbild
aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.
Das heißt:
Die Weiterbildenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz
der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare
Würde und unveräusserliche Rechte, unabhängig von seinen
persönlichen Fähigkeiten.
Die Weiterbildenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen
lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und
soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernst genommen. Das beinhaltet
das Recht auf mündige Selbstbestimmung und die Möglichkeit,
dieses jederzeit wahrzunehmen; die Rechte Anderer bleiben davon unbeschadet.
Die Weiterbildenden unterstützen die Teilnehmenden in der Wahrnehmung
ihrer Eigenverantwortung, sind sich aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung
der Teilnehmenden und der Schutzpflicht des Weiterbildenden bewusst.
Jeder Mensch ist es wert, in der Entwicklung seiner Potentiale gefördert
zu werden
Die Weiterbildenden betrachten den Menschen als ganzheitliches Wesen,
das Körper, Geist und Seele integriert und richten ihre Trainingsmethoden
daran aus.
Artikel 2 (Zum Selbstverständnis der Weiterbildenden)
Die Weiterbildenden beteiligen sich an der Entwicklung der Gesellschaft
und unserer Welt. Sie übernehmen dabei eine besondere Verantwortung.
Die Weiterbildenden sind sich bewusst, dass sie auf die Meinungsbildung
und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen Einfluss nehmen. Sie
regen im Rahmen ihrer beruflichen Praxis zum Überdenken von Haltungen
und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und bewirken Veränderungen
im Verhalten.
Die Weiterbildenden verpflichten sich, persönliche Informationen,
die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten vertraulich zu behandeln.
Die Weiterbildenden nehmen gesellschaftliche Entwicklungen wahr. Ihnen
tragen sie Rechnung, indem sie sich hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse
und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand bringen und sich zum Gewährleisten
bestmöglicher Standards verpflichten. Sie sorgen für die eigene
Fortbildung, Supervision und pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen
Weiterbildenden.
Die Weiterbildenden sehen ihre Arbeit in größere Zusammenhänge
gestellt.
Durch ihre Tätigkeit versuchen sie zur Entwicklung einer zukunftsfähigen
Gesellschaft beizutragen. Dies kann z. b. beinhalten
- zu lebenslangem Lernen und bewusster Lebensführung anzuregen sowie
Prozesse zur persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung
zu unterstützen,
- Macht- und Ohnmachtbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern
und Erwachsenen, Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte
wirtschaftlich und sozial benachteiligter Menschen einzusetzen,
- bürgerschaftliches Engagement und Möglichkeiten zur politischen
Bürgerbeteiligung zu fördern sowie für Formen friedensorientierter
Konfliktregelungen einzutreten,
- kulturelle Identitätsbildung und zugleich Offenheit für interkulturelle
Begegnungen zu fördern,
- für ein Wirtschaften einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen
dauerhaft sicherstellt.
Artikel 3 (Zum Verhältnis Weiterbildner – Trainingsteilnehmer)
Die Weiterbildenden kommen ihrer besonderen persönlichen und sozialen
Fürsorgepflicht gegenüber ihren Trainingsteilnehmenden nach.
Das heißt:
Die Weiterbildenden wenden Methoden an, die dem in Artikel 1 ausgeführten
Menschenbild entsprechen.
Die Weiterbildenden gehören auch nicht Institutionen oder Gruppierungen
an, deren Haltungen und Überzeugungen den Punkten des Artikels 1
widersprechen und arbeiten auch nicht nach deren Methoden, insbesondere
auch nicht nach den Methoden von L. Ronald Hubbard.
Die Weiterbildenden enthalten sich jeder Form von Repression gegenüber
ihren Trainingsteilnehmenden. Sie begegnen ihnen mit Respekt, Achtung
und Wertschätzung.
Artikel 4 (Zum Verhältnis Weiterbildungsanbieter – Nachfrager/Auftraggeber)
Die Weiterbildenden sehen sich gegenüber Nachfragenden ihrer Leistungsangebote
zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Das heißt:
Im Gespräch mit potenziellen Auftraggebenden liefern die Weiterbildenden
wahrheitsgemäße Informationen über ihr Unternehmen, insbesondere
über die Art der Arbeit, die das Unternehmen durchführen kann
und die bisher für Kunden tatsächlich erbracht wurde.
Die Weiterbildenden werden ihre Trainings- und Entwicklungsaktivitäten
stets zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methodenkompetenz
offenzulegen und die im Training oder im Entwicklungsprozess tatsächlich
eingesetzten Methoden anzugeben.
Die Weiterbildenden wissen in selbstkritischer Einschätzung um die
Grenzen der eigenen Kompetenzen und bieten daher keine Dienste an, die
über ihre beruflichen Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im
Gespräch mit dem Auftraggebenden werden dessen spezifische Erwartungen
abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des Nutzens für das
auftraggebende System geprüft.
Artikel 5 (Zum Verhältnis der Weiterbildenden untereinander)
Das Verhältnis der Weiterbildenden untereinander soll gekennzeichnet
sein von Respekt und Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft.
Das heißt:
Die Weiterbildenden bringen ihren Kollegen und Kolleginnen Respekt, Achtung
und Wertschätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung von
Kollegen wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht.
Im Leistungswettbewerb werden die kaufmännischen Sitten gewahrt.
Wird ein Kollege / eine Kollegin als angestellte oder freie Mitarbeitende
beschäftigt, so wird ihm/ihr eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung
angeboten.
Mit Angehörigen anderer Berufe wird eine loyale und hilfsbereite
Zusammenarbeit gepflegt.
Artikel 6 (Zum Verhältnis Weiterbildner und Berufsstand)
Die Weiterbildenden wahren und fördern durch ihr Auftreten und ihre
Arbeitsweisen das Ansehen des Berufsstandes.
Das heißt:
Die Weiterbildenden respektieren die Rechte derjenigen Organisation deren
Mitglied sie sind und setzen sich für deren guten Ruf ein.
Sie beachten sorgfältig die sozialen Regeln und ethischen Grundlagen
der Gemeinschaft, in der sie arbeiten.
Sie vermeiden irreführende Angaben über eigene berufliche Qualifikationen
und Absichten sowie über Verbindungen und Zugehörigkeiten zu
Organisationen.
Die Weiterbildenden anerkennen die berufsständisch organisierten
Konfliktlösungsverfahren. (s. Präambel)
Der Berufskodex wurde erarbeitet vom Arbeitskreis „Ethik in der
Weiterbildung" mit fachlicher Beratung von:
Dr. Thorsten Jacobi, Ev. Akademie Iserlohe/ Institut für Kirche und
Gesellschaft
Brigitte Wettengel, Akademie des DRK
RA Matthias Lindow, Telekanzlei
Dr. Jürgen Keltsch, Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Mitgliedsverbände/-organisationen im „Forum Werteorientierung
in der Weiterbildung e. V:“:
AGP Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e. V.
BDVT Berufsverband Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e. V.
DGAK Deutsche Gesellschaft für Angewandte Kinesiologie
EGPP Europäische Gesellschaft für praktische Pädagogik
e. V.
DGSL Deutsche Gesellschaft für Suggestopädisches Lehren und
Lernen e. V.
DVNLP Deutscher Verband für NeuroLinguistisches Programmieren e.
V.
GABAL Gesellschaft zur Forderung Anwendungsorientierter Betriebswirtschaft
und aktiver Lehrmethoden in Fachhochschule und Praxis e. V.
GfA Gesellschaft für Arbeitsmethodik e. V.
KAL Kommunikation und aktives Lernen e. V.
Strategie Forum e. V. / früher Leistungsgemeinschaft e. V.
Trainertreffen Deutschland
Stand Oktober 2000
Redaktion: Karin Rauber, Raimund Felten, Klaus Dannenberg
Hamburg, Mai 2002
Gabriele Karst-Diebel Paul Diebel